Neue Richtlinie: Hessen hilft Betrieben bei Biberschäden
Das Land Hessen will Unternehmen der Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft bei der Bewältigung von Biberschäden finanziell helfen. Dazu wurde die „Richtlinie des Landes Hessen zum Ausgleich von Schäden, verursacht durch den Europäischen Biber (Castor fiber) (Biber-Billigkeitsrichtlinie)“ erlassen, die am 6. April 2026 in Kraft getreten ist. Das Land gewährt danach Billigkeitsleistungen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe.
Der Europäische Biber breitet sich in Hessens Gewässerlandschaften weiter aus. Das ist aus Sicht des Naturschutzes eine positive Entwicklung, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig führe seine Rückkehr vor Ort zunehmend zu Herausforderungen für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe. Die Richtlinie ermöglicht Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden, etwa durch Vernässung landwirtschaftlicher Flächen, Fraßschäden an Kulturen und Bäumen oder Schäden an Teichanlagen. Die Förderung greift ab 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25 000 Euro pro Schadensfall. Anträge können jeweils bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden. Die Schadensmeldung erfolgt über die zuständigen Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen. Ergänzend setzt das Land auf konkrete Prävention. Im Rahmen des Bibermanagements werden vor Ort Lösungen entwickelt, um künftige Schäden zu vermeiden.
Weiterführende Links
Webcode
20260410_001