Neue Handreichung: Photovoltaik-Systeme auf wiedervernässten Moorböden
Seit 2023 fördert die Bundesregierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Deutschland die Stromproduktion auf wiedervernässten Moorböden, die zuvor für landwirtschaftliche Zwecke entwässert wurden. Für landwirtschaftliche Betriebe, Solarunternehmen, Akteurinnen und Akteure der öffentlichen Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit veröffentlicht das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE nun eine Handreichung zum Stand der Technik der Moor-PV sowie zu offenen Fragen. Gemeinsam mit dem Greifswald Moor Centrum, der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen und der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (BBH) zeigen sie darin den aktuellen Wissensstand auf und geben Handlungsempfehlungen.
„Wichtig ist, für die Doppelnutzung aus Moorböden und Photovoltaik nur entwässerte und stark degradierte Flächen zu erschließen“, sagt PD Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswald Moor Centrum und Wissenschaftlerin an der Universität Greifswald. „Naturschutzfachlich wertvolle Moore und Moorböden innerhalb gesetzlicher Schutzgebiete sollten ausgenommen sein.“ Auch so bleibt das Potenzial groß: Allein die degradierten, landwirtschaftlich genutzten Moorböden ohne naturschutzrechtlich einschränkende Schutzauflagen in Mecklenburg-Vorpommern ergeben zusammen über 85 000 Hektar.
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