Das Bundesumweltministerium hat die erste Förderrichtlinie zum Nationalen Artenhilfsprogramm veröffentlicht. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, aber auch Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie natürliche Personen. Mehrere Antragstellende können auch kooperieren und sich zu einem Verbundprojekt zusammenschließen. Gefördert werden Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten, Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung von Arten im Rahmen von Umsetzungsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen dienen.
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