Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie [Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser] ist veröffentlicht: Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 12. Dezember 2024). Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dann laufen die Umsetzungsfristen, soweit diese nicht in der Richtlinie selbst genau festgelegt sind. Die meisten Vorschriften sind nach Artikel 33 Abs. 1 bis zum 31. Juli 2027 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen.
Zur „Erweiterten Herstellerverantwortung“ heißt es nun:
(1) Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Hersteller, die eines der in Anhang III aufgeführten Produkte in Verkehr bringen, bis zum 31. Dezember 2028 die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen.
Download des Amtsblatts:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019
Webcode
20241212_001