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Krisenvorsorge – Notstromversorgung: Finanzmittel für Abwasserentsorger verfügbar

Im Rahmen der Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) stehen finanzielle Mittel zur Stärkung der allgemeinen Resilienz der Wasserwirtschaft gegenüber Katastrophen- und Krisenfällen bereit. Abwasserentsorger können sich insbesondere Notstromversorgungen öffentlich finanzieren lassen – auch wenn diese bereits abgeschlossen sind. Neben der Deckung des Trinkwasserbedarfs sollen auch die Versorgung mit Betriebswasser, die Löschwasserversorgung und die Abwasserentsorgung sichergestellt werden. Die Umsetzung des WasSiG erfolgt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Über jeweils definierte Strukturen in den einzelnen Bundesländern werden die Zuständigkeiten bis zu den Kommunen delegiert. Die Finanzierung läuft über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das BBK finanziert auf Grundlage des WasSiG wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen für den Verteidigungsfall, die unter anderem einer Stärkung der Resilienz der Betreiber von Anlagen oder der ergänzenden leitungsungebundenen/netzunabhängigen Versorgung beitragen und bereits in Friedenszeiten ihren Nutzen entfalten können. Diese umfassen unter anderem: die Härtung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, zum Beispiel durch den Ausbau von Notstromversorgung, Verbundleitungen oder sonstigen Redundanzen; die Stärkung der mobilen Versorgung, zum Beispiel durch den Ausbau von Trinkwassertransportkapazitäten und eine Ergänzung von mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlagen; die Sanierung und den punktuellen Ausbau von leitungsunabhängigen Trinkwassernotbrunnen. Die Gesamtverteidigungsfähigkeit/Zivilverteidungsfähigkeit in Deutschland soll bis 2029 erreicht sein. Hierfür sollen zehn Milliarden Euro investiert werden.

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