Kommunalabwasserrichtlinie: Europaabgeordnete fordern vorübergehende Aussetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern die EU-Kommission auf, bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung für die Kommunalabwasserrichtlinie vorzulegen, im Rahmen derer die im kommunalen Abwasser enthaltenen Stoffe benannt werden sollen. Die Kosten einer weiteren Reinigungsstufe der Abwasserbehandlung sollen überprüft und die Verantwortung den jeweiligen Sektoren zugeordnet sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit von Arzneimitteln ermittelt werden.
Bis zum Abschluss der Studie und der Bewertung ihrer Ergebnisse durch die Kommission fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments außerdem eine vorübergehende Aussetzung („Stop the Clock“) der Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung sowie der vierten Reinigungsstufen und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Das Parlament hat die entsprechende Entschließung am 18. Juni 2026 mit 294 Ja-Stimmen, 245 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommenen.
Das Parlament bekräftigt auch seine starke Unterstützung für die Umweltziele und die Umsetzung der überarbeiteten Kommunalabwasserrichtlinie. Die Einführung einer weiteren Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen sei notwendig, um die Gesundheit zu schützen, Ökosysteme zu sichern und neu auftretende Risiken wie die Antibiotikaresistenz zu bekämpfen. Laut der Resolution dürfen die Kosten für moderne Abwasserbehandlungsverfahren nicht auf Steuerzahler und Wasserverbraucher umgelegt werden, sondern müssen anteilig von denjenigen Sektoren getragen werden, die für die Stoffeinträge ins Abwasser verantwortlich sind. Die erweiterte Herstellerverantwortung sei daher das wirksamste Instrument zur Umsetzung des Verursacherprinzips, heißt es weiter.
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