Kommunalabwasserrichtlinie: Deutsche Arzneimittelhersteller gehen vor dem Europäischen Gerichtshof in Berufung
Nachdem es das Europäische Gericht im Februar 2026 abgelehnt hatte, sich mit 14 Klagen europäischer Pharmaunternehmen inhaltlich zu befassen, haben fast alle Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Sie wollen klären lassen, ob die erweiterte Herstellerverantwortung auf Humanarzneimittel in dieser Form anwendbar ist. Das teilte der Branchenverband Pharma Deutschland am 5. Mai 2026 mit.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundsätzliche rechtliche Bewertung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung im Zusammenhang mit dem Ausbau der kommunalen Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe. Das Gericht der Europäischen Union hatte sich bisher nicht mit der Frage befasst, ob die Regelung mit Blick auf Humanarzneimittel rechtlich tragfähig ist. Ziel der Kläger ist es, die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklagen gegen die nach Meinung der Pharmaindustrie „rechtlich fehlerhaften“ Kostenumlagen im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu erwirken.
Die Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen sollen. Nach Auffassung der betroffenen Unternehmen ist damit aber noch nicht beantwortet, ob dieses Modell gegenüber Arzneimittelherstellern überhaupt dem europäischen Verursacherprinzip entspricht und rechtlich auf einer tragfähigen Grundlage steht.
Pharma Deutschland wird dem Verfahren als Streithelfer beitreten, sobald das Verfahren gestartet ist und die Möglichkeit dazu besteht.
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