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Klimaziel für 2040: EU-Rat gibt endgültig grünes Licht

Der Rat der Europäischen Union hat das geänderte Europäische Klimagesetz förmlich angenommen und damit ein verbindliches Zwischenziel für 2040 eingeführt, das darin besteht, die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Dieses neue Ziel stärkt den Weg der EU zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 in allen Wirtschaftszweigen. Die Annahme des Gesetzes am 5. März 2026 ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die geänderte Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen.

Das 2021 verabschiedete Europäische Klimagesetz bildet die Rechtsgrundlage für die langfristige Klimapolitik der EU im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris. Darin ist das verbindliche gesamtwirtschaftliche Ziel festgelegt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zudem sollen die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % verringert werden.

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