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Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH gegründet

Der Erftverband und der Wasserverband Eifel-Rur sichern die Entsorgung des Klärschlamms aus ihren Kläranlagen langfristig ab: Ab 2029 werden die beiden Wasserverbände jährlich bis zu 148 000 Tonnen entwässerten Klärschlamm nach Hürth-Knapsack liefern. Der Schlamm wird dort in einer neuen Anlage thermisch verwertet, die von dem gemeinsam mit RWE gegründeten Tochterunternehmen Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH betrieben wird.  RWE Power hält 50,1 Prozent der Gesellschaftsanteile, plant und errichtet die Klärschlamm-Verwertungs-anlage und führt den Betrieb technisch. Die Wasserverbände sind mit 49,9 Prozent beteiligt und sind für die kaufmännische Geschäftsführung in dem neuen Unternehmen verantwortlich. Die neue Anlage hat eine Kapazität von 180 000 Jahrestonnen Klärschlamm (Originalsubstanz). Die Auslastung der Anlage erfolgt zu einem Anteil von 148 000 Tonnen über die Wasserverbände und zu 32 000 Tonnen durch RWE Power.

Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur verwerten heute ihre Klärschlämme in Braunkohlenkraftwerken von RWE Power. Der Energieträger Braunkohle, der die bei der sogenannten Mitverbrennung des Klärschlamms nötige Heizenergie liefert, fällt jedoch ab 2030 im Zuge des gesetzlichen Kohleausstiegs weg. Deshalb ist die Mitverbrennung dann nicht mehr möglich. Zudem fordert die Klärschlammverordnung eine gezielte Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm ab 2029.

Vor diesem Hintergrund haben die Wasserverbände frühzeitig mit der Suche nach Alternativen begonnen und mit einem EU-weiten Vergabeverfahrens einen Partner gesucht, der einen Standort für ein Verwertungskraftwerk und das notwendige Know-how für den Betrieb mitbringt. Mit einer der bereits in Bau befindlichen Verwertungsanlagen am Knapsacker Hügel und eigenen Erfahrungen mit der Verwertung von Klärschlämmen hat sich RWE Power in dem Wettbewerb durchgesetzt. Die Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche, die ab 2029 Pflicht ist, ist der nun folgende Schritt, den die Wasserverbände weiterverfolgen.

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20240405_012

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