Klärschlamm-Kooperation Schleswig-Holstein: Kooperationsvertrag unterzeichnet
17 Städte, Kommunen, Verbände und Gesellschaften aus Schleswig-Holstein haben am 15. April 2026 in Strande den Gesellschaftsvertrag zur gemeinsamen Entsorgung von Klärschlamm unterzeichnet und die Klärschlamm-Kooperation Schleswig-Holstein GmbH (KKSH) gegründet. Die Gesellschafter der KKSH vertreten mit 830 000 Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung von Schleswig-Holstein. In den Kläranlagen des Einzugsgebiets fallen jährlich ca. 71 000 t OS bzw. 17 500 t TS Klärschlamm an.
Die Kläranlagenbetreiber im Norden stehen vor der besonderen Herausforderung, dass neben der zurzeit immer noch ungeklärten Frage des Phosphorrecyclings auch keine freien Kapazitäten zur Klärschlammverbrennung in Norddeutschland zur Verfügung stehen. Dies führte zur Erkenntnis, dass diese Herausforderungen am effektivsten in einer Gruppe zu bewältigen sind.
Die Kooperation startet nun die europaweite Suche nach einem geeigneten Entsorgungsunternehmen Die gemeinsame Entsorgung ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen und wird mindestens bis Ende 2048 andauern. Durch diese langfristige Beauftragung entsteht für potenzielle Entsorger ein attraktiver und planungssicherer Auftrag, der Investitionen in Infrastrukturen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürgern von stabileren und verminderten Kosten, da die langfristige Kalkulationssicherheit preisdämpfend wirkt.
In den Gremien der Kooperationspartner wurde das Gesamtkonzept nahezu durchgängig einstimmig beschlossen. Damit sind fast alle Kommunen im nord-westlichen Schleswig-Holstein in der Klärschlamm-Kooperation Schleswig-Holstein GmbH zusammengeschlossen. Größter Anteilseigner in der GmbH ist die Landeshauptstadt Kiel mit dem Klärwerk Bülk (rund 360 000 EW), die kleinste Gemeinde ist Bordelum mit 2000 EW. Auf der Gründungsversammlung wurde der frühere Betriebsleiter des Klärwerks Bülk, Klaus Reichel, zum Gründungsgeschäftsführer gewählt.
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