Die Auskunftspflichtigen bei der Erhebung der Geokoordinaten der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft sollen entlastet werden. Das sieht der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (Bundestags-Drucksache 20/10285) vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Weiter sollen mit dem Änderungsgesetz Zeiträume für Berichtspflichten angepasst und die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung erweitert werden.
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