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Keine neuen Wassersparvorgaben für Rechenzentren geplant

Die Bundesregierung will die Wassernutzung von Rechenzentren künftig stärker in den Blick nehmen. Bei der geplanten Aktualisierung ihrer Rechenzentrumsstrategie soll das Thema Wasser näher behandelt werden. Zusätzliche Vorgaben für wassersparende Kühlkonzepte oder eine gesonderte Prüfung des Wasserbedarfs plant sie derzeit jedoch nicht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/8564) auf eine Kleine Anfrage hervor.

Die Betreiber müssten ihren Wasserverbrauch und die sogenannte Water Usage Effectiveness (WUE) melden, schreibt die Bundesregierung. Diese Kennzahl setze den Wasserbedarf ins Verhältnis zum Energieverbrauch. Allerdings haben nach Angaben der Bundesregierung nicht alle meldepflichtigen Anlagen ihre Daten übermittelt. Wie viele Betreiber gegen ihre Meldepflicht verstoßen haben, könne die Regierung nicht feststellen. Das geltende Energieeffizienzgesetz lasse keine Stichprobenkontrollen zu, geht weiter aus der Antwort hervor. Ein Gesetzentwurf soll dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jedoch künftig solche Kontrollen ermöglichen.

Auch über den Wasserverbrauch von Rechenzentren, die der Bund betreibt oder für seine IT-Dienstleistungen nutzt, lägen nur begrenzte Angaben vor. Im Register fänden sich Meldungen für zwei Rechenzentren, die nach Angaben ihrer Betreiber für die Bundesverwaltung arbeiten. Welche weiteren Rechenzentren Dienstleistungen im Auftrag des Bundes erbringen, sei der Regierung nicht bekannt. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) habe erhoben, dass seine erfassten Rechenzentren für die Kühlung kein Wasser verbrauchten, weil sie geschlossene Kühlkreisläufe nutzten.

Ob bestehende oder geplante Rechenzentren zu Konflikten mit der kommunalen Wasserversorgung, der Landwirtschaft oder der Industrie geführt haben, kann die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht beurteilen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben lägen bei den Ländern und Kommunen, heißt es in der Antwort.

Das Wasserrecht enthalte keine spezifischen Vorgaben für besonders wassersparende Kühlkonzepte beim Neubau, bei der Erweiterung oder bei der Beschaffung von Rechenzentrumskapazitäten. Es gelten jedoch die allgemeinen wasserrechtlichen Anforderungen, darunter die Pflicht zum sparsamen Umgang mit Wasser, schreibt die Bundesregierung weiter. Bei der Beschaffung von Rechenkapazität für sogenannte AI Gigafactories solle die Wassernutzungseffizienz in die Bewertung der technischen Nachhaltigkeit eingehen.

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