Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung vorgelegt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt (Bundestags-Drucksache 21/5069, der der Bundestag gemäß § 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit sollen die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt werden. Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040.
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20260401_006