Die Stadt Hückeswagen (Nordrhein-Westfalen, ca. 15 000 Einwohner) hat ihr Kanalnetz zum 1. Januar 2024 an den Wupperverband übertragen. Somit nutzt Hückeswagen die im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen verankerte Möglichkeit, die hoheitliche Aufgabe „Sammeln und Fortleiten von Abwasser“ an den im Flusseinzugsgebiet tätigen öffentlich-rechtlichen Wasserverband zu übertragen. Der Wupperverband wird wirtschaftlicher Eigentümer und hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den übertragenen Anlagen. Der Verband übernimmt als Pflicht den Betrieb des Kanalnetzes nach den Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) und tätigt die notwendigen Investitionen. Die Kosten für Betrieb und Investitionen werden von der Schloss-Stadt Hückeswagen an den Wupperverband gezahlt. Die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bleiben auch nach der Übertragung des Kanalnetzes bei der Schloss-Stadt Hückeswagen. Sie bleibt weiterhin juristisch Eigentümerin des Kanalnetzes und hat die Satzungs-, Gebühren- und Planungshoheit. Sie ist außerdem weiterhin dafür verantwortlich, ein ABK zu erstellen, das im Stadtrat beschlossen werden muss.
Das Kanalnetz von Hückeswagen hat eine Länge von 93 km und umfasst 74 Bauwerke, zum Beispiel Pumpwerke und Regenbecken. Der Wupperverbandbetreibt in Hückeswagen seine Kläranlage sowie bereits jetzt für die Stadt insgesamt 13 Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken. Hückeswagen ist Mitglied im Wupperverband. Stadt und Verband arbeiteten schon bisher an der Schnittstelle Kanal und Kläranlage eng zusammen. Darüber hinaus ist der Wupperverband mit der Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer und dem Betrieb von Talsperren im Stadtgebiet präsent.
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