Hessisches Bürokratieabbaugesetz: Abwasseranlagen und Regelwerke genannt
Das hessische Kabinett hat an 25. Juni 2026 das 2. Hessische Bürokratieabbaugesetz (BAG) beschlossen. Darin heißt es unter anderem, der Ausbau der Infrastruktur werde beschleunigt, indem Verfahren gestrafft werden. Erörterungstermine finden im Regelfall nicht mehr statt. Es würden Berichte abgeschafft, die nur formalen Charakter haben. Kommunen müssen die Abwasserkanäle seltener kontrollieren. Es würde Rückendeckung für Verwaltungsmitarbeiter geben: Wer einen Fehler macht, weil er in seinem Ermessen eine Lösung sucht, muss keine Angst vor disziplinarischen Maßnahmen haben. Verweise auf den „Stand der Technik“ werden gestrichen. Dazu Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung: „Dass wir den pauschalen Verweis auf den ‚Stand der Technik‘ streichen, wirkt wie ein Generalschlüssel. Wir befreien Unternehmen, Behörden und Kommunen von wuchernden Regelwerken, setzen auf Maß und Mitte statt auf Goldstandards.“ Bislang verweise die Formulierung „Stand der Technik“ in zahlreichen Gesetzen auf Regeln privater Normungsgremien wie des DIN. Über den gesetzlichen Verweis wirkten diese Normen dann selbst wie Gesetze, obwohl sie nie vom Gesetzgeber beschlossen worden seien. Vor allem Behörden dürfen künftig in Auflagen nicht einfach pauschal auf solche umfangreichen Regelwerke verweisen. Ebenso zur Abwasserbehandlung: Die Regelungen zur Führung des Betriebshandbuchs werden vereinfacht. Erleichterungen gibt es bei der Anerkennung von Laboren und Prüfern. Die Zertifizierung von Fachunternehmen für Kleinkläranlagen wird durch einen Fachkundenachweis ersetzt.
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