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Halbzeitüberprüfung des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU: Umweltrecht wird zu langsam umgesetzt

Eine Überprüfung des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU kommt zum Schluss, dass die EU-Mitgliedstaaten rasch und entschlossen handeln müssen, wenn die EU ihre Ziele zur Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 erreichen will. Der Bericht hebt den starken Zusammenhang zwischen Umweltschutz und öffentlicher Gesundheit hervor und zeigt, dass die Verringerung der Luft-, Wasser-, Boden- und Lärmverschmutzung unmittelbare gesundheitliche Vorteile wie die Verringerung von Asthma, Herzerkrankungen und psychischen Erkrankungen bietet. Der Bericht, der auf der 8. Sitzung der Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger am 29. Januar 2026 vorgestellt wurde, hebt auch die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile von Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung hervor.

Der Null-Schadstoff-Aktionsplan leitet die Politik und die Maßnahmen der EU zur Verringerung der Umweltverschmutzung und legt Ziele zur Verringerung der Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit fest. Ein Großteil der im Aktionsplan vorgesehenen Rechtsvorschriften ist bereits in Kraft. In dem Bericht wird jedoch betont, dass Rechtsvorschriften allein nicht ausreichen. Eine wirksame Durchsetzung und Umsetzung seien von entscheidender Bedeutung, um die Ziele für 2030 zu erreichen.

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20260130_002