Grünes Licht aus dem Bundesrat für das KRITIS-Dachgesetz
Dem KRITIS-Dachgesetz, das die Resilienz kritischer Anlagen stärken und Vorgaben aus Brüssel umsetzen soll, hat der Bundesrat am 6. März 2026 nach umfangreicher Debatte zugestimmt. Trotz Zustimmung üben die Länder in einer begleitenden Entschließung an einigen Regelungen des Gesetzes Kritik. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht wie von ihnen vorgeschlagen auf 150 000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Dadurch würden zahlreiche essenzielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere in den ländlichen Räumen. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren.
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, darunter Energie und Wasser, zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500 000 Personen versorgen. Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und für Resilienzpläne der Betreiber. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.
Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz.
Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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