Grubenwasser darf wieder in die Lippe eingeleitet werden
Die Bezirksregierung Arnsberg hat der RAG Aktiengesellschaft die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, am Standort Haus Aden in Bergkamen Grubenwasser zu heben und in die Lippe einzuleiten. Zunächst soll nur eine Teilmenge gefördert werden.
Nach dem Ende der Steinkohlenförderung war die Grubenwassererhebung vorübergehend eingestellt worden. Das Wasser unter Tage sollte kontrolliert ansteigen. Sobald ein Niveau von -600 Metern NHN (Normalhöhennull) erreicht ist, soll die Förderung einer Teilmenge wieder beginnen. Nach einem weiteren Anstieg auf das vorgesehene Annahmeniveau von -450 bis -400 Metern NHN soll die gesamte vorgesehene Wassermenge gehoben werden. Nach Angaben der Bezirksregierung führt das höhere Grubenwasserniveau zu einer verbesserten Qualität des zu hebenden Wassers und zunächst zu geringeren Einleitungsmengen. Die Behörde berücksichtigt mit ihrer Entscheidung auch Gutachten zu möglichen Auswirkungen der früheren Bruchhohlraumverfüllung, PCB-haltiger Betriebsmittel und der Mineralisation des Grubenwassers. Der Grubenwasseranstieg und die Auswirkungen der Einleitung auf die Lippe sollen kontinuierlich überwacht werden. Dazu sind unter anderem Gewässerproben und deren Auswertung vorgesehen. Die RAG betreibt die zentrale Grubenwasserhaltung Haus Aden seit rund 30 Jahren. Das dauerhafte Heben von Grubenwasser zählt zu den sogenannten Ewigkeitsaufgaben des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet.
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