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Gewässerunterhaltung im Kreis Olpe ab 2026 in den Händen des Ruhrverbands

Der Ruhrverband übernimmt zum 1. Januar 2026 die Unterhaltungspflicht für rund 1190 Kilometer Fließgewässer im Landkreis Olpe (Nordrhein-Westfalen). Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten alle Bürgermeister der Kommunen des Landkreises Olpe und der Vorstand des Ruhrverbands am 17. Dezember 2024. Die Übernahme der Gewässerunterhaltung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Neben der Gewässerunterhaltung wird der Ruhrverband in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen Gewässerentwicklungsmaßnahmen konzipieren, planen und umsetzen. Dabei werden der Gewässerzustand und die Hochwasserrisiken gemeinsam bewertet und bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt.

Bisher hat der Kreis Olpe auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1981 die Unterhaltung größerer Gewässer für die Kommunen im Kreisgebiet übernommen. Die Unterhaltung der kleineren Gewässer oblag den Städten und Gemeinden. Diese Vereinbarung wird beendet, womit die Unterhaltungspflicht sämtlicher Gewässer an die Kommunen fällt. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung übertragen die Städte und Gemeinden diese Unterhaltungspflicht wiederum komplett an den Ruhrverband.

Unterzeichnung der Vereinbarung zur Gewässerunterhaltung im Landkreis Olpe durch die Bürgermeister der Kommunen des Landkreises Olpe und den Ruhrverband (Foto: Ruhrverband)

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20241218_002

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