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Gesetz für neues Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes beschlossen

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für ein neues Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes beschlossen [Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD)]. Damit soll – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Auf der Plattform können sich Bürgerinnen und Bürger künftig über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftreten können.

Das Naturgefahrenportal wird als Webportal Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu Naturgefahren wie zum Beispiel Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten bereitstellen. Es ist geplant, dass das Naturgefahrenportal ab Sommer 2024 in Betrieb gehen wird, sobald die Entwicklung abgeschlossen und die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Das Naturgefahrenportal ist eine Ergänzung zu dem bestehenden Warnsystem in Deutschland. Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben unberührt und liegen für Warnungen im Katastrophenschutz bei den Ländern und Kommunen.

Webcode

20231220_003

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