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Geringere Mindestwasserführung: Änderung des Ruhrverbandsgesetzes verabschiedet

Der Ruhrverband darf künftig seine Talsperrensteuerung flexibler an den Klimawandel anpassen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der nordrhein-westfälische Landtag Anfang Dezember 2024 verabschiedet. Der Ruhrverband sichert mit dem größten zusammenhängenden Talsperrensystem in Deutschland die Mindestwasserführung in der Ruhr und damit die Wasserversorgung von 4,6 Millionen Menschen. Die Vorgaben, wie viel Wasser die Ruhr an welchem Gewässerquerschnitt mindestens führen muss, regelt das Ruhrverbandsgesetz.

Schon in der Vergangenheit, vor allem in den trockenen Jahren 2017 bis 2022, hatte das nordrhein-westfälische Umweltministerium wiederholt per Einzelfallentscheidung niedrigere Mindestabflüsse in der Ruhr zugelassen, um die stark beanspruchten Wasservorräte in den Talsperren zu schonen. Der Ruhrverband musste dafür jedes Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die jeweils nur befristet erteilt wurde. Die nun verabschiedete Gesetzesnovelle erlaubt grundsätzlich niedrigere Grenzwerte für die Mindestwasserführung am Pegel Villigst und im Gewässerabschnitt vom Pegel Hattingen bis zur Ruhrmündung in den Monaten Juli bis März jedes Jahres. Der Ruhrverband erhält dadurch einen größeren Spielraum für die Anpassung der Talsperrensteuerung an die sich ändernden klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse im Klimawandel.

Webcode

20241209_001

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