Gebührenfähigkeit von Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung
In der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde die Umlagefähigkeit von Kosten auf die Abwassergebühren identifiziert. Primäres Ziel eines neuen Sachverständigengutachtens war es daher zu prüfen, in wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen aus der AbfKlärV gebührenrechtlich ansatzfähig sind. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Gebührenfähigkeit von Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung, insbesondere auch von solchen, die vor 2029 anfallen. Das Gutachten wurde als Band 120/2025 in der Reihe Texte des Umweltbundesamts veröffentlicht.
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