Die Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) wurde veröffentlicht (Bundesanzeiger, 13. November 2024). Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Darüber hinaus soll die Zahl der insgesamt mit der Förderung der Kommunalrichtlinie seit 2008 erreichten Kommunen bis zum Jahr 2027 auf 6000 steigen. Förderfähig sind zum Beispiel: die Errichtung von zusätzlichen befestigten Sammelplätzen für Garten- und Grünabfälle mit gebundener Decke und einer Erfassung des Niederschlagwassers; die Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen; Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung (hier ist verschiedentlich Klärschlamm erwähnt, etwa die Klärschlammverwertung im Verbund, die Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung durch Faulung, die Umstellung der Schlammtrocknung auf erneuerbare Energien); energieeffiziente Abwasserpumpen. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.
Fragen zur Förderung:
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Webcode
20241126_002