Flusswasserbestattungen: erste Erlaubnis in Rheinland-Pfalz erteilt
Die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat nach Mitteilung vom Dezember 2025 die erste wasserrechtliche Erlaubnis zur Einbringung von Asche in den Rhein erteilt. Die Erlaubnis geht an ein Bestattungsunternehmen in Mainz und erlaubt das Einbringen von sofortlöslichen Asche-Urnen in den Rhein bei Rhein-km 500 und 511,5. Es sind bis zu zwei Fahrten in der Woche geplant. Pro Fahrt werden bis zu fünf Asche-Urnen durch das Bestattungsunternehmen in den Rhein eingebracht. Zuvor hatte der rheinland-pfälzische Landtag im September 2025 ein neues Bestattungsgesetzes (BestG) beschlossen. Zu den nun möglichen neuen Bestattungsformen gehören Flussbestattungen im Rhein, Mo-sel, Lahn und in der Saar auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet. Es darf ausschließlich die Asche der verstorbenen Person, mittels schnellauflösender Urne, durch eine Bestatterin oder einen Bestatter von einem fahrenden Schiff in den Fluss eingebracht werden. Eine wasser-rechtliche Erlaubnis ist für die Einbringung der Urne in einen Fluss notwendig.
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20251218_006