Factsheet des Umweltbundesamts zur Nutzung der Wasserkraft veröffentlicht
Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Papier (Factsheet) veröffentlicht, in dem es „Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft“ empfiehlt. Unter anderem schreibt das UBA, strategische Konzepte zur Nutzung der Wasserkraft können Zielkonflikte auflösen. Sie sollen sowohl erschließungswürdige Wasserkraftpotentiale als auch sensible Naturräume berücksichtigen. Bei der Festlegung von Maßnahmen an Wasserkraftstandorten sollte das gesamte betroffene Flussgebiet berücksichtigt werden, insbesondere wenn mehrere Wasserkraftwerke am Flusslauf aufeinander folgen. Es sollten alle geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden, die Umweltauswirkungen mindern: Anlagen zum Fischauf- und -abstieg, zum Fischschutz, morphologische Verbesserungsmaßnahmen und die Sicherstellung eines ökologisch wirksamen Mindestwasserabflusses.
Mit dem „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ wurde dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt. Im Rahmen der Abwägung verschiedener Interessen und Schutzgüter erhalten die erneuerbaren Energien damit ein besonders hohes Gewicht. Wichtige Belange, so das UBA, sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Factsheet äußert sich zur Frage, wie weit das überragende Interesse reicht.

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20250423_002