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EuGH: Klagen gegen Kommunalabwasserrichtlinie abgewiesen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 18. Februar 2026 die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen. Die DWA begrüßt die Entscheidung des EuGH ausdrücklich. „Eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Gewässer. Deutschland muss die Kommunalabwasserrichtlinie jetzt pragmatisch und ohne nationale Sonderwege umsetzen, die Branche braucht Planungssicherheit, um die in der Richtlinie gesetzten Fristen einhalten zu können“ betont DWA-Vorständin Dr.-Ing. Lisa Irwin-Broß.

Mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie hatte die EU im vergangenen Jahr erstmalig eine Erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht integriert. Pharma- und Kosmetikindustrie müssen nach der Richtlinie 80 Prozent der Kosten – Invest und Betrieb – der vierten Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung übernehmen. Mit insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst worden waren, hatte die Pharma- und Kosmetikindustrie versucht, diese neu in das Wasserrecht aufgenommene Herstellerverantwortung aufzuheben. Diese Klagen hat der EuGH jetzt abgewiesen. Die in der Richtlinie verankerte Erweiterte Herstellerverantwortung bleibt damit bestehen und muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht transformiert werden.

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