Am 23. Mai 2024 ist die europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen in Kraft getreten (Amtsblatt der Europäischen Union, 3. Mai 2024, L1–67). Europa verfügt nunmehr über einen Rechtsrahmen, um Kapazitäten innerhalb der EU auszubauen, Lieferketten für kritische Rohstoffe EU-weit nachhaltig und kreislauforientiert auszurichten und gleichzeitig die EU-Diversifizierungsagenda weiter zu verfolgen. Mit dieser Verordnung will die EU die Versorgung innerhalb der EU stärker absichern und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern senken. Anhang II „Kritische Rohstoffe“ enthält Phosphatgestein und Phosphor.
Weiterführende Links
Webcode
20240527_012