EU-Parlament: Bodenüberwachungsgesetz verabschiedet
Das EU-Parlament hat die vorläufige politische Einigung über den Kommissionsvorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, bis 2050 gesunde europäische Böden zu schaffen, im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU. Das Gesetz soll außerdem einen kohärenteren und harmonisierteren EU-Rahmen für die Bodenüberwachung schaffen.
Nach dem neuen Gesetz müssen die Mitgliedstaaten die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet überwachen und bewerten. Dabei werden gemeinsame Bodendeskriptoren – die die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte der Bodengesundheit für jeden Bodentyp beschreiben – und eine EU-Methodik für Probenahmestellen verwendet. Um es den Mitgliedstaaten zu vereinfachen, können sie auf nationalen Bodenüberwachungskampagnen oder anderen gleichwertigen Methoden aufbauen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie ihr bestehendes EU-Bodenprobenahmeprogramm LUCAS Soils verstärkt.
Das Gesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte zu erstellen und alle inakzeptablen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen. Schließlich wird 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eine vorläufige Beobachtungsliste neu auftretender Stoffe erstellt, die ein erhebliches Risiko für die Bodengesundheit, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten und für die Daten benötigt werden. Diese Liste wird relevante PFAS und Pestizide enthalten.
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ab diesem Datum haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
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