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EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Beschlüsse der Gesundheits- und Wirtschaftsministerkonferenz

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) der Länder, die am 4. und 5 Juni 2025 in Stuttgart tagte, und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 11. und 12. Juni in Weimar stattfand, haben unter anderem über die EU-Kommunalabwasserrichtlinie beraten.

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz lautet „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen mit Sorge fest, dass die im Zuge der am 01.01.2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene sogenannte ‚erweiterte Herstellerverantwortung‘ zu mehr Bürokratie führt, für die Pharmaindustrie hohe Zusatzkosten verursacht, und somit eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln darstellt. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung der erweiterten Herstellerverantwortung einzusetzen. Ziel sollte eine Regelung sein, welche die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln nicht gefährdet, die Attraktivität des Pharmastandortes Europa nicht verringert und keine zusätzliche, überbordende Bürokratie schafft. Das Vorsitzland wird gebeten, den Beschluss der GMK der Wirtschaftsministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz zuzuleiten.“

In der Beschluss-Sammlung der Wirtschaftsministerkonferenz heißt es: „Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass die anstehende Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung in Artikel 9, erhebliche administrative und finanzielle Belastungen in wichtigen Industrien wie der Pharma- und Kosmetikindustrie sowie bei den Vollzugsbehörden zur Folge haben kann. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt den Entschluss des Europäischen Parlaments, dass die Folgenabschätzung im Rahmen der Kommunalwasserrichtlinie (KARL) für die Arzneimittelbranche von der Kommission überarbeitet und angepasst werden muss. Sie bittet die Bundesregierung, sich auf europäische Ebene ebenfalls für eine Überprüfung und Anpassung einzusetzen und im Übrigen einer möglichst praxistauglichen und bürokratiearmen Ausgestaltungen hohe Priorität einzuräumen; übermäßige Belastungen der deutschen Wirtschaft und insbesondere Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen Binnenmarkt müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang bekräftigt die Wirtschaftsministerkonferenz die entsprechenden Forderungen des Bundesratsbeschlusses vom 31. März 2023 (BR-Drucksache 15/23(B)).“

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