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EU-Kommission: Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien wird eingeschränkt

Die EU-Kommission hat die Verwendung von Unecafluorhexansäure (PFHxA) und PFHxA-verwandten Stoffen, einer Untergruppe der Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) eingeschränkt. Diese stellten ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit und die Umwelt dar. Alternativen seien verfügbar und Übergangszeiträume zwischen 18 Monaten und 5 Jahren vorgesehen. Die Beschränkung verbietet den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien, in Lebensmittelverpackungen, in Gemischen, in Kosmetika und in einigen Feuerlöschschaum-Anwendungen. Sie berührt nicht die Anwendungen von PFHxA wie beispielsweise in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff.

Diese Beschränkung stützt sich auf die wissenschaftliche Bewertung der Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und hat die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich durchlaufen. Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft.

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20240923_004

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