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EU-Kommission legt Vorschläge zur Stärkung der Cybersicherheit vor

Die EU-Kommission will die Widerstandsfähigkeit und Fähigkeiten der EU im Bereich der Cybersicherheit angesichts der wachsenden Bedrohungen stärken. Sie hat dazu ein Cybersicherheitspaket vorgeschlagen. Ein Teil des Pakets ist der Entwurf für einen überarbeiteten Rechtsakt zur Cybersicherheit. Mit diesem soll die Sicherheit der Lieferketten der EU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verbessert werden. Der europäische Rahmen für die Cybersicherheits-Zertifizierung wird zudem vereinfacht und die Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften erleichtert. Außerdem wird die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt. Sie unterstützt die EU und die Mitgliedstaaten, Bedrohungen zu identifizieren, sich auf Cybervorfälle vorzubereiten und darauf zu reagieren.

Das Cybersicherheitsgesetz tritt unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU in Kraft. Die begleitenden Änderungen der NIS-2-Richtlinie zum Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen werden ebenfalls zur Verabschiedung vorgelegt. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Texte der Kommission zu übermitteln.

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