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EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für die Wiedervernässung von bewirtschafteten Torfmooren

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung von Grundbesitzern und Landbewirtschaftern entwässerter Torfmoore genehmigt, die sich zur Wiedervernässung ihrer Flächen verpflichten. Das Programm zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, indem die Kohlenstoffspeicherung in Torfmooren erhöht wird. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen gewährt und deckt bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten ab. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung die Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit erleichtert und einen Anreizeffekt hat.

Im Rahmen der Regelung werden Maßnahmen zur dauerhaften und umfassenden Wiedervernässung von Moorflächen und zu ihrer anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bei hohen Wasserständen in Paludikulturen gefördert. Die Regelung deckt insbesondere Kosten für vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen in der Durchführungsphase, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden infolge der Wiedervernässung und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen ab.

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