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EU-Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten

Am 16. Dezember 2025 ist das EU-Bodenüberwachungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz [Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 26. November 2025] befasst sich mit allen Aspekten der Bodendegradation, von Erosion und Verdichtung bis hin zu Kontamination und Bodenversiegelung. Es gilt für alle Böden, einschließlich Wälder, landwirtschaftliche Flächen und städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, die Bodengesundheit zu überwachen und zu bewerten.

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20251218_010

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