Anzeige

EnBW erhält Genehmigung für die Errichtung eines Klärschlammheizkraftwerks

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des Klärschlammheizkraftwerks (KHKW) in Walheim erteilt. Mit dieser Genehmigung kann die EnBW als Vorhabenträgerin nun die weiteren Bauarbeiten aufnehmen, die unter anderem den Aufbau der Hauptgebäudestrukturen und der Anlagentechnik umfassen. Der Betrieb der Anlage wird Gegenstand der 2. Teilgenehmigung sein. Vorangegangen war mit fast drei Jahren Dauer ein, so EnBW, „ungewöhnlich langes, aber auch sehr gründlich geführtes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, in dessen Verlauf verschiedene rechtliche Fragestellungen intensiv geprüft wurden.“

Webcode

20250912_014