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DWD soll Naturgefahrenportal entwickeln und betreiben

Damit der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal entwickeln und betreiben kann, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen, will die Bundesregierung das DWD-Gesetz novellieren. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes“ stand im Januar 2024 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit dem Entwurf sollen die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen werden.

Die Länder hätten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht, heißt es in dem Entwurf. Sie hätten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen.

Die bestehenden Warnsysteme für Akutwarnungen bleiben laut Bundesregierung von der Novellierung unberührt. Insbesondere sollen den Angaben zufolge keine Doppelstrukturen zu dem bestehenden Warnsystem des Bundes (MoWaS) aufgebaut werden. Die Herausgabe von Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen soll entgeltfrei gestellt werden.

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20240117_001

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