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DWA-Position zur Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor veröffentlicht

Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Juli 2027 neue, ambitionierte Anforderungen zur Elimination von Stickstoff und Phosphor umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von zeit- oder mengenproportionalen 24-h-Mischproben und Jahresmittelwerten vor. Die DWA fordert – wie im vergangenen Jahr schon gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Wasserwirtschaft – die vollständige Übernahme dieser Methodik in deutsches Recht ohne zusätzliche Bürokratie. Die bislang in Deutschland praktizierte qualifizierte Stichprobe bzw. 2-h-Mischprobe ist europarechtlich nicht vorgesehen, führt zu erheblichen Nachteilen und sollte daher abgeschafft werden. Insbesondere fordert die DWA auch, dass die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene Wahlfreiheit einer konzentrations- oder frachtbezogenen (prozentuale Mindestverringerung) Überwachung auch in deutsches Recht umgesetzt wird.

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