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Drohnenabwehr und kritische Infrastruktur: Bundeswehr darf helfen

Die Bundesländer können bei der Drohnenabwehr künftig die Bundeswehr in einem einfachen und zügigen Verfahren um Unterstützung bitten. Das sieht die Reform des Luftsicherheitsgesetzes vor, die unter anderem die Drohnenabwehr auf neue rechtliche Füße stellt und am 6. März 2026 den Bundesrat passiert hat. Zuständig für die Entscheidung über einen Einsatz der Bundeswehr ist dann allein das Verteidigungsministerium. Bislang war stets eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich. In Ausnahmefällen soll die Bundeswehr die Drohnen abschießen dürfen, allerdings nur, wenn sich dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt. Grundsätzlich bleiben aber die Polizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig. Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine seien deutlich mehr Drohnen über kritischer Infrastruktur in Deutschland gesehen worden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Flüge im Auftrag fremder Staaten durchgeführt würden. Nach bisheriger Rechtslage konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen. Das Gesetz kann nun nach der abschließenden Behandlung in der Länderkammer ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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