Die Bundesregierung sieht aufgrund der Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2020 und 2022 ein gesteigertes Interesse an der Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft. Wie aus einer Antwort (Bundestags-Drucksache 20/14623) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, stehen Landwirte der Verwendung von aufbereitetem Abwasser in ihren Betrieben positiv gegenüber. Ausschlaggebend seien jedoch ein klarer rechtlicher Rahmen und eine faire Kostenverteilung, schreibt die Bundesregierung.
Schätzungen, wie viel Frischwasser sich einsparen ließe, werde die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung „Eins-zu-Eins“ in Deutschland umgesetzt, hat die Bundesregierung ihren Angaben zufolge nicht. Die Einsparpotenziale seien abhängig von der infrastrukturellen Anbindung, dem Verhältnis zwischen Bewässerungsbedarf und Abwasseraufkommen der jeweiligen Kläranlage sowie möglichen Auswirkungen auf die ökologische „Mindestwasserführung des Einleitgewässers“, heißt es in der Antwort weiter. Entscheidend für die ökonomische Effizienz seien die Kosten für den Transport des aufbereiteten Abwassers von der Kläranlage zur landwirtschaftlichen Fläche.
Ein zwischen den Ressorts abgestimmter Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie habe nach ursprünglicher Planung am 11. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen werden sollen, schreibt die Bundesregierung. Durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode sei dies aber nicht erfolgt.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/146/2014623.pdf
Webcode
20250128_002