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Bundesregierung: Kein pauschales PFAS-Verbot

In der Debatte um eine Beschränkung oder ein Verbot der als „Ewigkeitschemikalien“ be-kannten poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weist die Bundesregierung auf den angesichts der zunehmenden PFAS-Belastung der Umwelt bestehenden Handlungsbedarf hin. In ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 21/1336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, dass weitere PFAS-Emissionen „deutlich reduziert“ werden müssten. Allerdings strebe sie einen „differenzierten Umgang“ mit den Ewigkeitschemika-lien an und kein „Totalverbot“.

Zur genauen Ausgestaltung einer Beschränkung von PFAS werde sich die Bundesregierung detailliert äußern, sobald die fachliche Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgeschlossen sei und ein konkreter Be-schränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege, über den mit den EU-Mitgliedstaaten verhandelt werde, heißt es weiter in der Antwort. Aufgrund der oftmals grenzüberschreiten-den PFAS-Belastung sowie des EU-Binnenmarktes und des freien Waren- und Personenver-kehrs unterstützt die Bundesregierung demnach eine gesamteuropäische Regelung. Eine na-tionale Regelung im Vorgriff auf eine EU-Regelung sei nicht geplant.

Bezüglich der Umweltbelastung durch PFAS erklärt die Bundesregierung, dass eine umfas-sende Aussage zum Eintrag in die deutschen Oberflächengewässer derzeit nicht möglich sei. Auch über „diffuse Eintragspfade“ wie die Luft gelangen die Chemikalien in Flüsse, Seen und Bäche. Aktuell müssen PFAS nur in Oberflächengewässern gemessen werden. Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie werde bereits eine Überwachungspflicht für PFAS eingeführt, macht die Bundesregierung deutlich.

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