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Bundesregierung beschließt Entwurf für Vergabebeschleunigungsgesetz

Die Bundesregierung hat Anfang August den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, werden, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung, „umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.“

Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und beinhaltet Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes von 15 000 Euro auf 50 000 Euro
  • Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten und Digitalisierung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
  • Losgrundsatz: Mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung sollen (nur) gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen durch eine Lockerung beim Losgrundsatz beschleunigt werden.
  • Entfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden gegen die Entscheidung der Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren. Damit erhalten öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, soweit sie in erster Instanz vor den Vergabekammern obsiegen, den Auftrag direkt zu vergeben und dafür nicht das gesamte Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht abzuwarten.
  • Verzicht auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung, aber: Verordnungsermächtigung für den Bund, um in einem separaten Vorhaben die vergaberechtlichen Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten zu entwickeln.
  • Für junge und innovative Unternehmen und den Mittelstand werden spezifische Maßnahmen vorgesehen, damit öffentliche Auftraggeber die Umstände von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen stärker in den Ausschreibungen berücksichtigen.
  • Damit Sicherheitsbehörden ihre Bedarfe in Anbetracht der sicherheitspolitischen Lage schnell und unkompliziert decken können, sieht der Gesetzentwurf gesonderte, befristete Ausnahmen zur Erleichterung vor, die sich am Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz orientieren.
  • Für Start-ups mit innovativen Leistungen ist im Koalitionsvertrag verabredet, dass die Wertgrenze für die Direktvergabe auf 100 000 Euro erhöht werden soll. Aus rechtstechnischen Gründen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Maßnahme zwar separat umsetzen. Sie wird aber mindestens zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Auch die Vergaberegeln im Unterschwellenbereich sollen im Einvernehmen mit den Ländern zeitnah novelliert werden, um auch in diesem Bereich weitere Erleichterungen zu schaffen.

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