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Bundesrat stimmt Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu

Die Bundesländer haben am 10. Juli 2026 den Weg für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz freigemacht. Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger Infrastrukturvorhaben effizienter gestaltet und beschleunigt werden. Bevorzugt behandelt werden unter anderem systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlagen sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Auf diese Weise könnten mit den vorhandenen Mitteln mehr Projekte umgesetzt und steigende Kosten reduziert werden, so die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht. Das Gesetz sieht vor, zentrale Infrastrukturvorhaben aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit zu priorisieren, indem sie dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet werden. Darüber hinaus wird gesetzlich klargestellt, dass solche Projekte der öffentlichen Sicherheit dienen.

Das Gesetz enthält auch Regelungen, um die Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes einfacher umzusetzen. So stehen für Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses künftig drei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung: Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld. Außerdem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert, beispielsweise bei Linienbestimmungsverfahren für Bundesfernstraßen oder bei Erneuerungen von unselbständigen Brückenteilen, wenn diese deren Erhaltung dienen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Digitalisierung. So sollen Planfeststellungsverfahren künftig vollständig digital durchgeführt werden. Die Übergangsfrist für digitale Verfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz wurde um ein Jahr auf den 31. Dezember 2027 verkürzt.

Nachdem nun der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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20260710_002