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Bundesrat lehnt Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ab

Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht für erforderlich. Ebenso wurde am 27. März 2026 die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats abgelehnt, nach denen der Bundesrat die Bundesregierung auffordern solle, die Forderungen der Wirtschaftsministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission weiterzugeben und die Kommission explizit zur Vereinfachung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie aufzurufen. Abgelehnt wurde auch eine Bitte des Bundesrats an die Bundesregierung, „sich auf EU-Ebene für ein Stop-the-clock-Verfahren einzusetzen, um ausreichend Zeit für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu schaffen“.

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