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Bundeskabinett: Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland gegeben

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz angenommen. Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden nun ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, zum Beispiel durch den Einsatz von KI oder das Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg.

Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz: Rahmenbedingungen für Innovationsförderung sollen bereichsübergreifend verbessert werden. Behörden sollen ermächtigt werden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen. Schließlich sollen neue rechtliche Experimentierklauseln geschaffen werden, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen.

Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem am 5. Mai 2026 ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen.

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