Bundeskabinett: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltrichtlinie vorgelegt
Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie für eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union und für einen wirksameren Kampf gegen Umweltkriminalität in nationales Recht umsetzen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/6133) „zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ vorgelegt.
Der Entwurf stehe im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Er solle insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der VN-Agenda 2030 beitragen, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen, heißt es darin.
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