Bundeskabinett: Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt beschlossen
Die Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verbessern. So sollen künftig in besonders gravierenden Fällen von Umweltkriminalität höhere Strafmaße möglich sein. Überdies sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten in Fällen von besonders schweren Umweltstraftaten. Beispielsweise sollen die Behörden in diesen Fällen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden. Diese und weitere Änderungen der umweltrechtlichen Strafvorschriften sind in einem Gesetzentwurf vorgesehen, den das Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf dient auch der Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie mit enger Einbindung des Bundesinnenministeriums erarbeitet. Er sieht vor allem folgende Änderungen vor:
In Fällen, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen für die Umwelt hervorgerufen werden (zum Beispiel eine Ölpest), soll zukünftig ausdrücklich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr gelten. In allen Tatbeständen, die die Gefährdung oder Schädigung bestimmter sogenannter Umweltmedien sanktionieren, soll das „Ökosystem“ als weiteres Umweltmedium aufgenommen werden. Zur Umsetzung der Sanktionsvorgaben der Richtline für juristische Personen soll im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) der Höchstbetrag der Verbandsgeldbuße im Fall von vorsätzlichen Straftaten einer Leitungsperson von derzeit zehn auf künftig 40 Millionen Euro angehoben werden. Im Falle einer fahrlässigen Straftat soll der Höchstbetrag der Verbandsgeldbuße von derzeit fünf auf künftig 20 Millionen Euro erhöht werden.
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