Bundeskabinett beschließt 6. Bodenschutzbericht
Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten 6. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht informiert über Aktivitäten zum Bodenschutz in der 20. Legislaturperiode. Trotz zahlreicher Fortschritte im Bodenschutz macht der Bericht deutlich, dass im Bodenschutz ein unverändert hoher Handlungsbedarf besteht, so das Ministerium in einer Pressemitteilung. Das Bundesumweltministerium setzt sich hier über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) für die Entsiegelung von Böden und insbesondere den Moorbodenschutz ein.
Ein wesentlicher Fokus lag im Berichtszeitraum auf der entscheidenden Bedeutung des Bodens für den natürlichen Klimaschutz. Beispielsweise beeinflusst der Boden das lokale Klima und wirkt durch seine Kühlfunktion vor allem einer Überhitzung im städtischen Umfeld entgegen. Das Bundesumweltministerium fördert daher im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) seit März 2025 die Wiederherstellung von Bodenfunktionen durch investive Entsiegelungsmaßnahmen über die stark nachgefragte Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (FRL NKK). Insbesondere Moorböden nehmen für den natürlichen Klimaschutz eine wichtige Rolle ein, da sie – im intakten Zustand – überdurchschnittlich viel Kohlenstoff speichern.
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