Das Bundesumweltministerium (BMUV), das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sowie dreizehn Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht. Die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind BMUV und BMEL sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., der Bundesverband Boden e. V., die Deutsche Phosphor-Plattform e. V., die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e. V., COMPO Expert GmbH, EEW Energy from Waste GmbH und EuPhoRe GmbH.
Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 wurde bereits 2017 gesetzlich in der Klärschlammverordnung verankert. Die tatsächliche Umsetzung wollen die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm nun gemeinschaftlich angehen. Es werden die Herausforderungen genannt und folgende Lösungsansätze in Form eines übergreifenden Handlungsrahmens definiert:
Um die offenen Fragen zu klären und den Fortschritt der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm weiterhin zu begleiten, soll eine Arbeitsgruppe der Länder unter Vorsitz des Landes Berlin gegründet werden. Zudem soll der Stand der Umsetzung durch jährliche Berichte der Länder und eine Fortsetzung des Branchendialogs in den Jahren 2026 und 2028 überprüft werden.
Gemeinsame Erklärung:
https://www.bmuv.de/download/gemeinsame-erklaerung-zum-ausbau-der-phosphorrueckgewinnung-aus-klaerschlamm
Webcode
20240821_002