Bremen unterstützt mit einem neuen „Förderprogramm Schwammstadt“ Grundstückseigentümer*innen dabei, ihre Grundstücke durchlässiger für Wasser zu machen. Damit ist beispielsweise gemeint, dass versiegelte Flächen aufgebrochen werden und darauf mehr Grün gepflanzt wird. Zahlreiche weitere Maßnahmen werden darüber hinaus im Land Bremen im Rahmen der neuen Richtlinie gefördert.
Mit der neuen Förderrichtlinie fasst das Land verschiedene, bereits bestehende Förderprogramme zusammen. Darüber hinaus sind mit der Richtlinie auch kleinere Maßnahmen bereits förderfähig. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Bremen und Bremerhaven können eine anteilige Förderung erhalten, wenn sie ihre privaten Flächen entsiegeln oder ihre Dachflächen beziehungsweise Fassaden begrünen. Die Förderung gibt es auch, wenn sie das auf ihrem Grundstück anfallende Regenwasser- oder Grauwasser nutzen, um ihre Toilette zu spülen oder ihren Garten zu bewässern.
Bis Ende 2027 stehen rund 500 000 Euro für die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen bereit. Die Fördersumme beträgt je nach Maßnahme und Art der Ausführung 25 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten und insgesamt bis zu 6000 Euro pro Maßnahme.
www.bremer-umwelt-beratung.de/Foerderprogramme-Schwammstadt.html
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