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Brandenburg setzt Vollzug der EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig aus

Das Land Brandenburg stellt die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig außer Vollzug. Das teilte das für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit. Die Umweltministerin, Hanka Mittelstädt (SPD), begründete diesen Schritt mit fehlenden rechtlichen Vorgaben sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Bundesebene, wie diese Verordnung konkret umgesetzt werden solle. „Führende Fachjuristen“, so das Ministerium, gingen davon aus, dass ein Vollzug der Verordnung auf Landesebene erst erfolgen kann, wenn der Bund auf gesetzlichen Wege Verfahrensregeln erlässt. Wahrscheinlich werde dazu durch die kommende Bundesregierung eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig werden.

Die europäische Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür geeignete Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen. Sie baut auf bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf. Das übergreifende Ziel der WVO ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.

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20250227_004

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