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Brandenburg: Anpassung des Wassernutzungsentgelts

Nach neun Jahren soll das Wassernutzungsentgelt in Brandenburg erstmals wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. 2027 sollen die Tarife um 20 Prozent steigen: Vorgesehen ist eine Anhebung des allgemeinen Grundwassertarifs auf 13,8 Cent je Kubikmeter und des Tarifs für Grundwasser zur Trinkwasserversorgung auf 12 Cent je Kubikmeter. Neu ist für diese Tarife eine Dynamisierung im Wassergesetz: Sie sollen künftig alle fünf Jahre um fünf Prozent steigen, erstmals ab 2032. Ab 2027 sollen auch Bergbauunternehmen ein Wassernutzungsentgelt zahlen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung soll es erst ab dem Jahr 2028 Anpassungen geben. Weiterhin gilt: Wasserentnahmen von bis zu 3000 Kubikmetern pro Jahr bleiben kostenfrei (Bagatellgrenze). Das brandenburgische Kabinett hat am 1. September 2026 mit dem Haushaltsbegleitgesetz eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

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